Ethik-Regeln für Fahrcomputer werden umgesetzt

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Nachdem Mitte des Jahres ein Bericht der Ethik-Kommission bezüglich des automatisierten Fahrens veröffentlicht wurde, will die Bundesregierung die darin enthaltenen Vorschläge umsetzen.

Das automatisierte bzw. autonome Fahren wirft unter anderem ethische Fragen auf. Mit diesen Fragen hatte sich eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Ethik-Kommission beschäftigt und entsprechende Leitlinien für Fahrcomputer erarbeitet. Anhand dieser Regeln hat das Kabinett in dieser Woche einen Maßnahmenplan beschlossen.

Die unabhängige Ethik-Kommission stellte insgesamt 20 Thesen zusammen, darunter finden sich unter anderem folgende Punkte:

Die Bundesregierung stimmt den Ergebnissen der Ethik-Kommission nach eigenen Angaben in vollem Umfang zu. Der nun vom Kabinett beschlossene Maßnahmenplan enthält unter anderem folgende Punkte:

Info

Grundsatz bleibt immer: Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen – etwa nach Alter oder Geschlecht – ist nicht zulässig.

Dieser Maßnahmenplan ist natürlich nur als erster Schritt zu verstehen, auf einem langen Weg bis zu finalen Umsetzung solcher Vorgaben. Da die technische Entwicklung im Bereich des automatisierten Fahrens sich aber nicht aufhalten lässt, ist es dringend notwendig, dass hier klare Vorgaben geschaffen werden.

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