Google: Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen ist online

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Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat im Netz eine Welle mächtige Diskussionswelle ausgelöst, denn es besagte vereinfacht gesagt, dass jeder „das Recht auf Vergessen“ im Internet hat, und so von Google fordern kann, dass bestimmte ihn betreffende Inhalte entfernt würden, wenn diese den Namen des Betroffenen enthalten. Dies gilt, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“.

Google hatte etwas Zeit zu reagieren und stellt ab sofort einen Onlineantrag bereit, der auf dieses Urteil zugeschnitten ist. Google gibt an, dass man jeden Antrag individuell prüfen wird. Genau heißt es:

Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.


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