Wegen LTE-Angaben: Verbraucherzentrale verklagt 1&1

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell per Pressemeldung bekannt gab, verklagt man den Provider 1&1 Telecom GmbH wegen irreführender Angaben zur LTE-Geschwindigkeit.

Im Kern geht es darum: „Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein.“ Das sehen die Verbraucherschützer aber nicht gewährleistet. 1&1 wirbt im Internet für Mobilfunkverträge mit „LTE-Geschwindigkeit“, liefert dann aber maximal 21,6 Mbit/s im Downstream.

Nach Meinung der Marktwächter weckt die Werbung falsche Erwartungen, denn die Surf-Geschwindigkeit, welche Kunden wirklich erhalten, fällt ziemlich gering aus.

Genau heißt es dazu:

Mit Formulierungen wie „LTE Highspeed-Datenvolumen“ und „unterwegs mit LTE-Geschwindigkeit surfen“ versucht das Telekommunikationsunternehmen 1&1 neue Kunden zu gewinnen. Das Problem dabei: Die Werbung mit dem Begriff LTE kann bei Verbrauchern den Eindruck vermitteln, das ihnen das volle LTE-Geschwindigkeitspotential tatsächlich zur Verfügung steht.

„Vergleicht man Onlinewerbung von 1&1 zum Zeitpunkt der Klageerhebung mit den Angaben auf den dazugehörenden Produktinformationsblättern, fällt jedoch auf, dass der Verbraucher bei weitem nicht mit der technisch möglichen LTE-Geschwindigkeit surfen kann“, so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

In den Produktinformationsblättern wird eine Übertragungsgeschwindigkeit von gerade einmal bis zu 21,6 Mbit/s festgelegt – eine Datenübertragungsrate, die keinesfalls schneller ist als jene älterer Technologien vor LTE.

Nachdem sich 1&1 weigerte, eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, erhob die Verbraucherzentrale Klage. Man wolle nun gerichtlich prüfen lassen, ob hier Verbraucher irregeführt werden.


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