Mastercard optimiert Belastung nach kostenfreier Testversion (Update)

Mastercard Logo Header

Mastercard krempelt die Abrechnungsvorgaben für kostenfreie Testversionen kräftig um. Das dürfte den Kunden gefallen.

Für viele Nutzer ist ein kostenloser Test eine gute Möglichkeit, ein neues Produkt bzw. einen Dienst auszuprobieren, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Abomodelle findet man heutzutage in diversen Bereichen, das bedeutet, auch dass die kostenfreien Testversionen generell zunehmen.

Manchmal kann eine kostenlose Testversion jedoch aus Nachlässigkeit zu einem wiederkehrenden Abonnement werden, was eventuell auch noch eine Mindestlaufzeit mitbringt. Meist wird bereits bei der Anmeldung eine Zahlungsart hinterlegt, ist dies eine Mastercard, gibt es zukünftig mehr Transparenz für die Nutzer, wie Mastercard heute per Pressemeldung verkündet hat.

Update

Mastercard hat die ursprüngliche Pressemeldung ergänzt und das klingt dann inhaltlich leider ziemlich schwach. Statt einer wirklich nützlichen Neuerung für alle Dienste führt man das Ganze NUR für physische Produkte ein. Genau heißt es nun:

The new policy only applies when you subscribe to physical products that get delivered to your door, like vitamins and snacks, not digital services like Netflix or PlayStation Plus.

Zusätzliche Hinweise für mehr Transparenz

Mastercard passt nämlich die Vorgaben für Händler an, die solche Testversionen oder Probeabos anbieten. So müssen diese in jedem Fall auch nach dem initialen Abschluss die Zustimmung des Karteninhabers einholen, bevor sie mit der eigentlichen Abrechnung beginnen.

Um den Karteninhabern bei der Entscheidung zu helfen, ob er das Abo wirklich fortführen möchte, müssen die Händler dem Karteninhaber entweder per E-Mail oder SMS den Transaktionsbetrag, das Zahlungsdatum, den Händlernamen sowie ausdrückliche Anweisungen zum Beenden der Testversion übermitteln.

Auch für jede weitere Zahlung muss der Händler dem Karteninhaber solch einen Beleg mit klaren Anweisungen zur Kündigung des Dienstes, alle Gebühren und Infos zum Händler zusenden, falls der Verbraucher dies wünscht.

Kurz: Nutzt ihr Mastercard zum Bezahlen einer Testversion oder eines Probeabos, so müsst ihr zukünftig vor der eigentlichen Belastung informiert werden und könnt somit die Belastung durch rechtzeitige Kündigung umgehen. Siehe Update oben.

Mastercard Logo Header
Mastercard: Neues Logo für die digitale Zukunft8. Januar 2019 JETZT LESEN →

Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Fintech / News / ...