Neue Regeln für den Verkauf von smarter Kleidung und Möbeln

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Ab sofort können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben anmelden.

Es gibt bald neue Regeln für den Verkauf von smarter Kleidung und Möbeln, die eine Registrierung des Sortiments notwendig machen. Ab dem 15. August 2018 tritt der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft.

Damit müssen Produkte wie beispielsweise elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist. Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern.

Info

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG.


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