PayPal-Käuferschutz zukünftig auch für digitale Waren

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Paypal erweitert den Käuferschutz, sodass zukünftig auch der Kauf von digitalen Waren abgesichert ist.

Wie PayPal einigen Kunden per Mail mitteilte, werden die Käuferschutz-Richtlinien in Kürze auch für digitale Käufe angewandt. Ab dem 1. Juli weitet man den PayPal-Käuferschutz auch auf die Käufe von Digitalem aus, also beispielsweise Gutscheincodes für Online-Shops oder Spiele-Keys.

In der umfangreichen Käuferschutzrichtlinie hat man im Zuge der Änderungen kleine Anpassungen vorgenommen. Genaue Details zum Ablauf in solch einem Fall macht man nicht, jedoch werden digitale Güter nicht mehr explizit ausgeschlossen. Sollte ein erworbener Code beispielsweise nicht einlösbar sein, hat der Kunde ab dem 1. Juli 180 Tage lang Zeit, einen Konflikt zu eröffnen.

Entscheidet PayPal zugunsten des Käufers, erhält dieser den Kaufbetrag zurück und versucht anschließend, das Geld vom Verkäufer zurückzubekommen, für Käufer eine sichere Sache. Die Prozesse laufen unabhängig voneinander, auch, wenn PayPal kein Geld vom Verkäufer einziehen kann, erfolgt die Gutschrift im Rahmen des Käuferschutzes.

Bereits in der vergangenen Zeit gelang es Betrügern, die Zahlungen für versandte, gültige Gutscheine aufgrund eines angeblichen „unberechtigten Kontenzugriffs“ zurückzuerlangen. Es bleibt also abzuwarten, ob Paypal diesem Nutzerkreis weitere Türen öffnet, schließlich fällt ein Überprüfen von Gutscheincodes aus.

Danke Nils

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