Pokémon Go: Verbraucherschützer mahnen Entwickler ab

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Pokémon Go ist derzeit in aller Munde. Millionen Spieler konnte Niantic in kurzer Zeit mit dem VR-Game begeistern. Doch es gibt auch negative Stimmen. Die kommen nun nicht mehr nur von Menschen, welche vom Pokémon Go-Hype genervt sind, sondern auch aus Richtung der deutschen Verbraucherschützer.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pokémon Go haben bereits Kritik auf sich gezogen und nun wird hier auch der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) tätig. Das Spielkonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht der Verbraucherschützer zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen.

Aus diesem Grund hat der vzbv insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt Niantic nun bis zum 9. August keine Unterlassungserklärung ab, könnte es zum Klageverfahren kommen.

Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.

Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv

Der vzbv sieht es zudem kritisch, dass in Pokémon Go kein anonymes Spielen ohne Freigabe von E-Mail und Standort möglich ist. Bei genauerer Betrachtung der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen fielen zudem einige Punkte auf, die Grund für die Abmahnung waren. Die wären zum Beispiel:

[quelle]Quelle vzbv[/quelle]

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