Regierung verbietet Extra-Gebühr für bestimmte Online-Zahlungen

Handel

Am heutigen Mittwoch verabschiedet das Bundeskabinett einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU. Dieser liegt der „Rheinischen Post“ bereits vor und enthält interessante Details.

Onlinehändler dürfen Verbrauchern für bestimmte Online-Zahlungen zukünftig keine extra Gebühr mehr aufbrummen. Egal ob Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten, künftig darf es für verschiedene Zahlungsweisen keine unterschiedlichen Kosten mehr geben. Das Gesetz sieht vor, dass diese Aufschläge ab Anfang 2018 komplett verboten werden.

In dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) heißt es dazu:

Künftig dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden.

Das Verbot der Extra-Gebühren gilt dem Entwurf zufolge nur für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard, aber auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Nicht klar ist bisher, ob auch Dienste wie PayPal unter „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel“ im Sinne des Gesetztes fallen. Meines Erachtens müssten sie das.

Haftungsgrenze, 2FA und Banking-Schnittstelle

In dem Gesetz wird auch die Haftungsgrenze für nicht autorisierte Zahlungen im Netz gesenkt. Wer zum Beispiel Opfer eines Hacker-Angriffs geworden ist, muss bisher bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, falls kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Zukünftig ist dieser Betrag auf 50 Euro gedeckelt.

Weiterhin sollen sich Kunden ab 2018 bei Bankgeschäften mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung ausweisen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf ebenfalls vor, wie man bei futurezone schreibt. Dieser Schritt erhöht vermutlich die Sicherheit, verringert aber natürlich minimal den Komfort.

Außerdem werden Bankgeschäfte über eine gesicherte Anbindung auch von Nicht-Banken abgewickelt werden können. So könnten Onlineshops Gelder in Echtzeit vom Konto des Kunden einziehen, ohne, dabei erst mit der Bank kommunizieren zu müssen. Banken und Sparkassen müssen dafür regulierten Dienstleistern einen Zugang zu den Kontodaten ihrer Kunden gewähren.


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