Registrierkassenpflicht soll Steuerbetrug erschweren und könnte Kartenzahlung fördern

Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt, der auch eine Registrierkassenpflicht vorsieht.

Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben einen gemeinsamen Aktionsplan vorgestellt, der Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter bekämpfen soll. Geplant sind unter anderem schärfere Strafen, neue Ermittlungsstrukturen, der stärkere Einsatz von Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz sowie eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Laut Bundesregierung soll dadurch das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten deutlich steigen.

Für Verbraucher besonders interessant ist die geplante Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht. Sie soll vor allem in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug erschweren.

Zwar enthält der Aktionsplan keine Verpflichtung zur Annahme von Kartenzahlungen, dennoch könnte die flächendeckende Nutzung elektronischer Kassensysteme den technischen Aufwand für bargeldlose Zahlungen deutlich verringern.

Damit dürfte es für viele Händler einfacher werden, Kartenzahlungen anzubieten, wodurch diese sich stärker im Alltag etablieren könnten. Wer bisher aus „Steuervermeidungsgründen“ ausschließlich Bargeld akzeptiert hat, kann dies in Zukunft aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht auch unterlassen.

Registrierkassenpflicht als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets

Geplante Vorhaben im Überblick:

  • Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität
  • Datenanalysezentrum mit KI-Unterstützung
  • Registrierkassenpflicht
  • Zentrale Steuerdatenplattform
  • Umsatzsteuermeldesystem gegen Betrug
  • 15 Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege
  • Spiegelserver für steuerrelevante Unternehmensdaten in Deutschland
  • Höhere Strafrahmen und strengere Strafverfahren
  • Ausbau der Vermögensabschöpfung und Bundesbetriebsprüfung
  • Höhere Bußgelder für Unternehmen
  • Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form
  • Stärkung von Whistleblowern sowie der europäischen Zusammenarbeit
  • Mehr Transparenz bei schweren Steuerstraftaten von Unternehmen

Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Maßnahmen Steuerbetrug wirksamer verhindern und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Behörden verbessern. Mehrere Vorhaben erfordern jedoch zunächst Gesetzesänderungen und müssen das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Ich halte die Registrierkassenpflicht für den spannendsten Teil des Aktionsplans. Sie verpflichtet Händler zwar nicht zur Kartenzahlung, könnte aber den technischen und organisatorischen Weg für eine deutlich breitere Akzeptanz bargeldloser Zahlungen ebnen und damit den Zahlungsverkehr langfristig verändern.


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  1. Christian 🔆

    Tja..liebe Eisdielen und Dönerbuden.

    Gehts der Steuerhinterziehung an den Kragen.

    1. Maximilian ♾️

      Da passiert nichts

  2. Matze51 💎

    Gibt’s die dann auch beim Döner?

    1. RolliC 🏆

      Es mag zynisch klingen, aber gäbe es mehr „Registrierkassen“ beim Döner, könntest Du Dir keinen mehr leisten.

      1. ano 👋

        Der Stand hier hat eine und ist trotzdem günstiger als viele andere. Scheint wohl Quatsch zu sein.

    2. Wolle 👋

      sofern der Jahresumsatz über 100.000 Euro liegt muss jeder eine Registrierkasse anschaffen welche mit einer TSE ausgestattet ist.

      ich persönlich muss das schon seit 2021 haben, da wir bereits eine Registrierkasse vor der Einführung der TSE hatten und somit gesetzlich gezwungen wurden dieses einzuführen.

      ich finde es nur gerecht das alle anderen dies nun auch brauchen anstatt das Portemonnaie aus der Tasche zu holen und darauf zu vertrauen, dass es im Bonbuch aufgeschrieben wird. kenne genug Betriebe die heute noch mit nem Block zum abrechnen kommen und alles händisch aufschreiben…

  3. Hanseat ☀️

    Ich habe den Gesetzentwurf nicht gelesen, aber solange da nicht drinnen steht, dass die Kassen zwingend in Echtzeit an die Finanzämter angebunden werden müssen, ist da immer noch viel Luft für Beschiss.

    1. Wolle 👋

      Jein, die Anbindung erfolgt an die TSE. Die TSE speichert alle Vorgänge der Kasse in der Cloud und selbst der Bon weist darauf hin, sollte die TSE nicht aktiviert oder abgelaufen sein (das steht dann da wo normalerweise der qr code wäre). Das Finanzamt steckt dann nen USB Stick rein und kann noch vor Ort die Daten auswerten und sieht sofort ob du abgeschlossene Rechnungen im Nachhinein storniert hast.

      Klar, kann man irgendwie alles umgehen: zweite nicht angemeldete Kasse nutzen, Buchungen auf den Testaccount machen, Zwischenrechnungen erstellen usw., aber bisher hat das Finanzamt viele Hops genommen, denn die kommen unangekündigt und nehmen zur Not die komplette Kasse mit, oder auch die Orderbirds für Buchungen am Tisch, und nehmen dann alles auseinander, sollten die auch nur einen Verdacht haben das du Geld hinterziehst.

      1. Frank 👋

        Wow. Da hat man ja Bock was zu eröffnen wenn man immer mit einem halben Bein im Knast steht. Klasse. Weiter so.

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