1&1: BGH erlaubt „das beste Netz“ und „Telekom-Mann“ in der Werbung

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Wie 1&1 aktuell per Pressemeldung verkündet, hat der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Senat beim Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 200/17) am 24. Januar 2019 einen 1&1-TV-Spot (siehe unten) für zulässig erklärt, in dem die Aussage „das beste Netz“ und ein „Telekom-Mann“ vorkommen.

In der mündlichen Verhandlung wurde neben der Darstellung des „Telekom-Mannes“ auch die Frage verhandelt, ob der Testsieg im Festnetztest mit den Worten „das beste Netz gibt’s bei 1&1“ zusammengefasst werden durfte. Dies hat der Bundesgerichtshof laut 1&1 ebenso für zulässig erklärt.

1&1 TV-Spot stammt aus dem Jahr 2015

Rückblick: Im Juli 2015 hatte 1&1 in einer Werbekampagne den Testsieg im Festnetztest 2015 der Zeitschrift connect (Ausgabe 08/2015) thematisiert. Teil der 1&1-Kampagne war unter anderem ein TV-Spot, in dem eine Preisverleihung dargestellt wurde. In diesem Clip stand auch ein Mann mit einer Telekom-Mütze auf und freute sich etwas zu früh über einen Sieg, der schließlich an 1&1 ging.

Die Deutsche Telekom ging laut 1&1 juristisch gegen diese Kampagne vor, da in dem Spot unter Darstellung von symbolischen Firmenvertretern auch der zweite Platz der Telekom thematisiert wurde.

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