BGH kippt fiktive Zustimmung zu Banken-AGB

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Der Bundesgerichtshof hat die fiktive Zustimmung zu Banken-AGB gekippt. Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher.

Geklagt hatte im verhandelten Fall der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die Postbank. Zum Hintergrund heißt es vom vzbv: Verbraucher waren in den vergangenen Jahren mit steigenden oder überhaupt erstmalig erhobenen mit Kontoführungsgebühren konfrontiert. Die Banken stützen sich hierbei auf AGB, die die Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen fingieren. Anhaltspunkte für Anlass und Umfang der Änderungen enthalten diese Klauseln regelmäßig nicht.

Kundinnen und Kunden müssen lediglich in Textform informiert werden. Diese können den Vertrag dann zwar fristlos und kostenfrei kündigen. Wollen sie aber ohne Änderungen am Vertrag festhalten, müssten sie aktiv widersprechen und riskieren damit eine Änderungskündigung. Ein solches Vorgehen ist zwar grundsätzlich im Recht angelegt, aber nach Auffassung des vzbv nicht für alle Arten von Vereinbarungen und in beliebigem Umfang.

Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank seien unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren. Oder anders: Den Kunden nur informieren, aber nicht aktiv zustimmen lassen, reicht nicht in jedem Fall aus.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln hatten die Klage des vzbv zuvor zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof wiederum hatte in einem Fall aus Österreich darauf hingewiesen, nationale Gerichte müssten in einem Rechtsstreit über eine stillschweigende Zustimmung prüfen, ob die Bedingungen des Vertrags nur in vergleichsweise geringem Maß geändert würden oder ob der Vorschlag des Dienstleisters in Wirklichkeit dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkomme.

Heikel könnte das für so manche Bank werden, die aktuell auf die fiktive Zustimmung setzt. Allen voran wäre hier die Commerzbank zu nennen.

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