Bundesrat öffnet Tür für Ökodiesel und E-Fuels

Tanken

Der Bundesrat hat heute die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) sowie das Gesetz zur Förderung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) beschlossen.

Damit können Verbraucher künftig theoretisch „saubere“ Dieselkraftstoffe tanken, die ausschließlich aus erneuerbaren Quellen wie HVO (Hydrierte Pflanzenöle) und E-Fuels (nach DIN EN 15940) gewonnen werden.

Die Verabschiedung des Gesetzes fällt in eine Zeit, in der der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Deutschland hoch ist. Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 erreicht wird, werden immer noch rund 35 Millionen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf deutschen Straßen unterwegs sein. Erneuerbare Kraftstoffe sind ein Hebel, um auch diesen Fahrzeugbestand in den Klimaschutz einzubeziehen.

Die 10. BImSchV legt Standards für paraffinische Dieselkraftstoffe fest, während das SaubFahrzeugBeschG die Energieträger bestimmt. Durch den Ausschluss fossiler Energieträger soll eine ungewollte Förderung fossiler Dieselkraftstoffe vermieden werden. Die Verabschiedung dieser Gesetze wird als entscheidend für den Klimaschutz und die gesellschaftliche Akzeptanz erneuerbarer Kraftstoffe angesehen.

HVO 100 Diesel ist hydriertes Pflanzenöl

Bei HVO 100 handelt es sich um hydriertes Pflanzenöl, das der europäischen Qualitätsnorm EN 15940 für paraffinischen Diesel entspricht. Er hat eine höhere Cetanzahl als Standarddiesel und einen geringeren Schwefel- und Aromatengehalt. Gewonnen wird der Kraftstoff aus Pflanzenölen wie Palm- oder Rapsöl sowie Abfallstoffen wie Altspeiseöl.

Das Angebot an HVO 100 in Europa steigt kontinuierlich. In Belgien, Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Norwegen und Schweden gibt es schon rund 1.000 Zapfsäulen. In den kommenden Jahren soll die Produktion des regenerativen Diesels von derzeit rund vier Millionen Tonnen pro Jahr auf 15,5 Millionen Tonnen bis 2030 steigen.

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