congstar gibt Mehrwertsteuersenkung weiter

Congstar

Der Mobilfunkanbieter congstar senkt ab dem 1. Juli 2020 für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung die Bruttopreise für Tarife, Optionen und Endgeräte.

Das gilt gleichermaßen für congstar Prepaid- und Postpaidverträge. congstar Neu- und Bestandskunden müssen dabei selbst nicht aktiv werden, die Reduzierung wird von congstar automatisch berechnet. Bei der Preissenkung werden die Preise exakt entsprechend der Mehrwertsteuersenkung umgerechnet und auf volle Cent-Beträge aufgerundet, wie Congstar mitteilt.

Dies betrifft unter anderem die Monatspreise für Postpaid-Tarife, die Monatspreise für den congstar Homespot und die (V)DSL-Angebote, die Abbuchungen auf Prepaid-Guthaben je Abrechnungzeitraum, einmalige Bereitstellungspreise, hinzubuchbare Optionen sowie die Raten für Endgeräte.

Anpassung auch im Offline-Handel

Für congstar Produkte, die über den Offline-Handel vertrieben werden, gilt: Der Preis auf der Verpackung wird nicht angepasst, der jeweilige Handelspartner gibt die Mehrwertsteuersenkung aber an der Kasse weiter.

Postpaid-Kunden sehen die Preissenkung auf der Rechnung, bei Prepaid-Kunden erfolgt die Preissenkung bei Abbuchung vom Prepaid-Guthabenkonto. Das jeweilige Startguthaben und die Auflade-Beträge für Prepaid-Karten bleiben unverändert.

Für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung werden die angepassten Preise anstelle der bisherigen unter anderem auf der congstar Homepage, im Kundencenter, während des Bestellprozesses und in den offiziellen Preislisten aufgezeigt.

Hintergrund der Anpassung ist der Beschluss der Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets. Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

In unserem Tarifvergleich für Mobilfunktarife kann das persönliche Nutzungsverhalten vorab festgelegt werden, um bestmöglich zugeschnittene Tarife zu finden.

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