COVID-Zertifikat der EU wird ohne „Booster“ nach 9 Monaten ungültig
Die Europäische Kommission hat heute Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen, mit denen eine verbindliche Anerkennungsfrist von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfbescheinigungen für Reisen innerhalb der EU festgelegt wird.
Die neuen Regeln sollen laut Pressemeldung sicherstellen, dass die Beschränkungen auf den „besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen“.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ermöglicht den Bürgern in der gesamten Europäischen Union in Zeiten der Pandemie das Reisen. Bislang wurden in der EU 807 Millionen Zertifikate ausgestellt. Inzwischen haben sich 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System angeschlossen. Zudem heißt es:
Mit den neuen Regeln für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert. Die Gültigkeitsdauer berücksichtigt die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, wonach Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss des ersten Impfzyklus empfohlen werden.
Die Bescheinigung bleibt über diese sechs Monate hinaus noch drei Monate lang gültig, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Auffrischungsimpfungen haben.
Die neuen Regeln für die Gültigkeitsdauer von Impfbescheinigungen gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedliche Regeln für die Verwendung der Bescheinigungen einführen, werden sie aufgefordert, diese an die neuen Regeln anzupassen.
Übrigens hat das Robert Koch-Institut heute auch seine Ergänzung der ControlCOVID-Strategie zur Bewältigung der aktuell in Deutschland beginnenden pandemischen Welle mit der SARS-CoV2-Variante „Omikron“ veröffentlicht. Außerdem empfiehlt die STIKO Auffrischungsimpfungen nun bereits nach drei Monaten.
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