Deutschland erhält ein digitales Bürgerkonto

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Die Bundesregierung hat im Kabinett ein Maßnahmenpaket zur digitalen Verwaltung beschlossen, das die weitere Digitalisierung der Verwaltung und die Schaffung vollständig digitaler Verfahren ermöglichen soll.

Den Rahmen dafür bildet der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0). Darüber hinaus wurden Eckpunkte für eine „moderne und zukunftsorientierte“ Verwaltung festgelegt, die unter anderem eine Priorisierung und Standardisierung sowie eine enge Verzahnung des OZG mit anderen Projekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten vorsehen.

Durch die Gesetzesänderung können zukünftig beispielsweise alle Leistungen rechtssicher mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. Es ist dann keine händische Unterschrift mehr notwendig.

BundID als zentrales Bürgerkonto

Ziel der Bundesregierung ist es, ein breites digitales Online-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Der Bund wird dazu zentrale Basisdienste bereitstellen. Die BundID dient dabei als zentrales Bürgerkonto für alle. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.

Das Onlinezugangsgesetz sowie die Pressemeldung mit weiteren Informationen findet ihr beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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