dm führt elektronischen Einkaufsbeleg ein

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Die Drogeriemarktkette dm informiert aktuell die Nutzer des Services „Mein dm“ darüber, dass man in Kürze einen elektronischen Einkaufsbeleg einführen wird.

„Mein dm“ ist sozusagen das kostenfreie Kundenbindungsprogramm von dm. Im Rahmen des Programms gibt es unter anderem Coupons und verschiedene Aktionen für Mitglieder. Bald wird man als User auch die Möglichkeit haben, seinen Kassenbon nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch in „Mein dm“ zu erhalten. Dafür steht eine Aktualisierung der Nutzungsbedingungen an, über die dm gerade seine User informiert

Kunden erhalten dann, sofern sie den Anpassungen zugestimmt haben, ab ca. Ende August 2021 bei einem Einkauf in einem der dm-Märkte mit der „Mein dm“-App den Einkaufsbeleg rein elektronisch (in Ihrem Mein dm hinterlegt). Ein Ausdruck als Papierbon erfolgt dann nicht mehr.

Während Kunden zu Beginn noch bei jedem Einkauf um Zustimmung gebeten werden, dass dm den Papierbon nicht mehr aushändigen muss, arbeitet man außerdem daran, dies ab Anfang 2022 auch über eine einmalige, allgemeine Zustimmung zu ermöglichen.

In den neuen dm-Nutzungsbedingungen (V7) heißt es zu den Anpassungen:

Sie können ab ca. Ende August 2021 den Service Mein dm-eBon bei dm nutzen und im Rahmen dessen Ihren Einkaufsbeleg nicht mehr in Papierform, sondern die Daten Ihrer Einkäufe in den dm-Märkten in Gestalt eines elektronischen Kassenbons erhalten. Voraussetzung ist die Mein dm-App, über die der eBon in Ihrem Mein dm hinterlegt werden kann. Sofern Sie daher die Mein dm-App beim Einkaufen in den dm-Märkten einsetzen, können Sie auf Nachfrage zustimmen, nicht mehr den Papierbon, sondern nur noch elektronisch den eBon in Ihrem Mein dm-Kundenkonto zu erhalten.

Perspektivisch soll diese Zustimmung ab ca. Beginn des Jahres 2022 durch eine einmalige, allgemeine Zustimmung im Mein dm erfolgen können, sodass Sie nicht mehr bei jedem Einkauf mit der Mein dm-App in den dm-Märkten Ihre Zustimmung einzeln erklären müssen.

Ihr eBon ist für Sie zeitnah nach Ihrem Einkauf in Ihrem Mein dm abrufbar. Bitte beachten Sie, dass dieser Service bei bspw. Störungen/technischen Problemen ggfs. nicht sofort funktioniert bzw. wir Ihnen Ihren Bon zunächst (auch) in Papierform zur Verfügung stellen müssen. Zur sicheren Aufbewahrung sichern Sie bitte Ihre eBons gesondert von Ihrem Mein dm. Die eBons sind zwei Jahren nach Kauf sowie bei Löschung Ihres Mein dm nicht mehr von Ihnen abrufbar. Kassenbons mit Aktivierungsinformationen (z.B. Prepaid-Guthaben) werden nicht elektronisch übermittelt, daher kann mittels des eBons keine Aufladung vorgenommen werden. Diese werden weiterhin in Papierform ausgegeben.

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