E-Rezepte für Privatversicherte jetzt in jeder Apotheke einlösbar

Ab sofort können alle Apotheken in Deutschland auch elektronische Rezepte (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen.

Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Versicherten vorbehalten. Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen.

Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor ein E-Rezept mit der Versichertennummer des Privatversicherten ausgestellt hat. Auf diesen neuen digitalen Service weisen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) hin.

Parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 haben DAV und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) die notwendigen technischen Maßnahmen für die Einlösung privater E-Rezepte eingeleitet.

Noch nicht alle Kostenträger an Bord

Zwar ist die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte derzeit noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, doch Gerhard Haas, Vorsitzender des ADAS, geht davon aus, dass in den nächsten Monaten alle privaten Kostenträger ihren Versicherten das E-Rezept anbieten werden.

Privatversicherte erhalten nach Bezahlung des verordneten Arzneimittels in der Apotheke eine Kostenaufstellung zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse, entweder als Papierausdruck oder digital in der E-Rezept-App.


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