E-Scooter: Bundesregierung macht den Weg frei

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Wir sind wieder einen Schritt näher, denn die sogenannte Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) kommt bald. Die Bundesregierung macht den Weg frei für E-Scooter, so lautet die Aussage der heutigen Pressemitteilung.

Mit der eKFV soll nun auch „elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr“ ermöglicht werden. Und da sie der Bund auch so nennt, nennen wir die neuen Gadgets „E-Scooter“ und nicht „E-Roller“. Ein E-Scooter ist also ein Tretroller mit E-Motor und ein E-Roller ist ein großer Roller mit E-Motor.

Das Bundeskabinett hat der Verordnung (eKFV) nun zugestimmt und der nächste Schritt ist eine Abstimmung im Bundesrat. Diese findet am 17. Mai statt. Falls alles nach Plan läuft, dann geht es also wie erwartet im Frühjahr endlich los.

In der eKFV wird zwischen zwei Typen unterschieden:

  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf km/h dürfen aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf km/h müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Ihre Fahreigenschaften ähneln am stärksten denen des Fahrrads beziehungsweise des Elektrofahrrads (Pedelecs). Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Darüber hinaus nennt man noch die folgenden Eckpunkte:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen

Man hat diese vier Punkte auch noch „übersetzt“:

Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben.

Über die Sondergenehmigung für E-Skateboards wurde kein Wort verloren, aber die bedarf es auch keiner Zustimmung. Es ist schließlich eine Sonderregelung. Wir werden hier im Mai noch mal ganz genau auf die Details eingehen.

Ich bin mal gespannt, ob die Demo in ein paar Tagen überhaupt noch einen Einfluss haben wird und schätze fast nicht. Mein Eindruck ist, dass man sich viel zu viel Zeit gelassen und das Thema komplett in der Union verschlafen hat. Nun muss es aber irgendwie auf einmal ganz schnell gehen. Grund:

Die Verordnung dient somit der Förderung der Elektromobilität und realisiert damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Die Ironie an der Sache: Der auf dem Pressebild gezeigte Scooter stammt von Xiaomi und der wird mit der eKFV verboten bleiben. Klickt einfach mal auf die Quelle, dort gibt es die Pressemitteilung der Bundesregierung.

Was aber bei der Regelung ebenfalls beachtet werden muss:

Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.

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