Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen Umsätze von Privatverkäufen melden

Geld Sparen

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetz (PStTG) verpflichtet Betreiber von Internetplattformen wie Ebay, Amazon und Airbnb, die Umsätze privater Anbieter aus dem Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2024 an die Finanzbehörden zu melden.

Diese gesetzliche Regelung wurde eingeführt, um eine EU-Richtlinie umzusetzen und die Transparenz der Geschäftstätigkeit auf Online-Plattformen zu verbessern. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. aktuell hin.

Das Gesetz betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen oder vermieten. Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft gewinnbringend handelt oder gezielt Waren online kauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, kann als Gewerbetreibender eingestuft werden und damit umsatz-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig werden. Personen, die gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen, müssen in der Regel keine Steuern zahlen, sofern kein Gewinn erzielt wird.

Für das Jahr 2023 müssen Plattformen erstmals Informationen wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen, Verkaufserlöse, Plattformgebühren und Umsatzsteueridentifikationsnummer der Anbieter an das Finanzamt melden. Die Meldepflicht gilt für Anbieter, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen haben.


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  1. Hans 🪴

    Gewinn macht man doch nur wenn man Artikel verkauft, die man für mehr als den eigenen Kaufpreis verkauft.
    Wer seine alten selbst gekauften Sachen verkauft, weil er die nicht mehr braucht, macht ja keinen Gewinn, weil niemand diese für mehr als den original Preis verkauft.
    Da kann ich auch 100 Sachen aus meinem Besitz verkaufen. Gewinn mache ich keinen.
    Wie unterscheidet ebay das?

  2. Hunk ☀️

    Ich schon Lustig was der Staat sich erlaubt ich Zahle auf dinge Steuern und wenn ich es wieder Verkaufe soll ich nochmal Steuern Zahlen

  3. Denis 🏅

    Ich weiß gar nicht was hier so viele in den Kommentaren rummeckern, ich find´s sogar am Ende ganz gut. Gibt viele schwarze Schafe auf den Verkaufsplattformen die in Zeiten von Konsolen-Knappheit, Grafikkarten etc. definitiv eine Gewinnabsicht hatten und damit richtig Kohle machen.

    Denen sollen die ruhig mal das Wasser abgraben.

    Und alle anderen die gebrauchte Ware verkaufen brauchen sich auch nicht gleich Gedanken machen, auch nicht über 30 Verkäufe oder so.
    Ich denke es betrifft in erster Linie auch Neuware.

    Wenn ich zu Weihnachten ne XBox geschenkt bekomme, find die aber doof und will lieber ne PS5, dann verkauf ich die ja logischerweise als Neu und unbenutzt.
    Hab da im Einzelfall keine wirkliche regelmäßige Gewinnabsicht.
    Wenn ich aber sehr häufig solche Verkäufe habe, dann brauche ich entweder andere Verwande/Freunde die mir das richtige schenken, oder ich bin eigentlich Gewerbetreibender im rechtlichen Sinne.

    Und diese Verkäufe werden jetzt gemeldet.

    Ich kann auch sicher beim entrümpeln viel Gebrauchtes für 5000€ verkaufen und das interessiert das Finanzamt wenig.

    Fühlt sich hier halt bissl so an wie, getroffene Hunde bellen :D

  4. steel 👋

    am besten man schmeißt seine gebrauchten Sachen jetzt einfach weg. ist mit Sicherheit ökologisch sinnvoller. Super Sache

  5. Betze ☀️

    Ich wechsle öfter mein Smartphone und verkaufe die weiter. Da ereicht man schnell eine höhere Summe. Aber immer deutlicher Verlust. Weit weg von Gewinn….?

    Keller entrümpelt, bissel kleinschneiden verkauft und dann muss man 200€ versteuern?

    …fragt sich da echt nich jmd wieso Deutschland so hohe Kosten für Beamte und Bürokratie hat? Das steht doch alles in keine, Verhältnis.

  6. Robärt-Müffelt-Nach-FDP 🪴

    Doitschland – Land der "was können wir noch tun, um mehr Kapital zu schlagen"

  7. max 🔆

    Darum lieber auf kleinanzeigen verkaufen. Die Anzeigen werden gelöscht und gelten somit nicht als verkauft.

    1. Andreas 🪴

      Wie kommst du denn darauf? Kleinanzeigen ist ebenfalls eine Verkaufsplattform, die die geforderten Daten melden muss. Nur weil eine Anzeige "gelöscht" wird, heißt das doch nicht das deren Inhalt nicht archiviert wird.

      1. Andreas 🪴

        Ich antworte mir gleich mal selber – Kleinanzeigen ist gar keine Verkaufsplattform in dem Sinne. Der eigentliche Verkaufsvorgang ist da ja gar nicht sichtbar 😁

        1. DeziByte 🌟

          Wenn man über die Option "sicher bezahlen" zahlt, schon.

          Kleinanzeigen ist genauso zu dieser Meldung verpflichtet, aber ich frag mich, wie das wirklich gehen soll? Früher hatte man beim löschen einer Anzeige noch die Option, ob verkauft oder nicht, gibts nicht mehr. Also kann doch alles mögliche damit passiert sein. Von meinen 286 Anzeigen aus den letzten 12 Jahren, sind bestimmt 100 gar nicht, oder nicht dort verkauft worden.

        2. DeziByte 🌟

          @mobiflip, wieso muss ich schon wieder auf Freischaltung warten? Hab extra die Email geändert, drei vier mal hats geklappt, seit dem heißt es wieder warten.

  8. Hans 👋

    Vollkommend blödsinnig. 30 Verkäufe sind 2 pro Monat. 2000€ dagegen ist schon ein EBike. Also nach dem Ebike ist man schon im Arsch.

    1. Hugo 🌟

      Wieso am arsch ? Es wird halt eventuell geschaut, ob du das Rad gebraucht verkauft hast. Solange es gebraucht ist, werden die nichts machen. Wie auch ? Woher soll das Finanzamt wissen, ob du deinen gebrauchten Gegenstand gewinnbringend verkauft hast ?

    2. Michael 🌟

      Hauptsache laut rum schreien… Aber, lesen hilft:
      "Wer dauerhaft gewinnbringend handelt oder gezielt Waren online kauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, kann als Gewerbetreibender eingestuft werden und damit umsatz-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig werden. Personen, die gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen, müssen in der Regel keine Steuern zahlen, sofern kein Gewinn erzielt wird." Da fällst du mit deinem Ebike sicher nicht drunter.

      1. Alfons 🎖

        Wenn du schon mit so einem Kommentar wie "lesen hilft" ankommen musst. Hier auch für dich:

        Die Meldepflicht gilt für Anbieter, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen haben.

        Er hat schon recht mit dem Kommentar.
        Mal ein Ebike, einen neuen PC anschaffen, Fernseher etc. Da kommt man schon auf die 2000, gerade auch, wenn man Kinder hat und evtl auch für die was verkauft und regelt

  9. Mårtiň 🏆

    Also 30 Verkäufe im Jahr ist jetzt nicht so schwer zu erreichen da werden einige noch unschön aufwachen

    1. Felix 🔅

      Oder die Finanzämter werden überschwemmt von Meldungen, die am Ende nichtssagend sind. 30 Verkäufe bzw 2000€ Umsatz ist jetzt nicht soviel..

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