Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen Umsätze von Privatverkäufen melden

Geld Sparen

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetz (PStTG) verpflichtet Betreiber von Internetplattformen wie Ebay, Amazon und Airbnb, die Umsätze privater Anbieter aus dem Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2024 an die Finanzbehörden zu melden.

Diese gesetzliche Regelung wurde eingeführt, um eine EU-Richtlinie umzusetzen und die Transparenz der Geschäftstätigkeit auf Online-Plattformen zu verbessern. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. aktuell hin.

Das Gesetz betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen oder vermieten. Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft gewinnbringend handelt oder gezielt Waren online kauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, kann als Gewerbetreibender eingestuft werden und damit umsatz-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig werden. Personen, die gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen, müssen in der Regel keine Steuern zahlen, sofern kein Gewinn erzielt wird.

Für das Jahr 2023 müssen Plattformen erstmals Informationen wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen, Verkaufserlöse, Plattformgebühren und Umsatzsteueridentifikationsnummer der Anbieter an das Finanzamt melden. Die Meldepflicht gilt für Anbieter, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen haben.

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