Elektroroller-Mitnahme: Flickenteppich bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Elektro Scooter Roller Ekf Header

In ein paar Wochen wird die Regelung für die Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft treten und dann werden wir mit Sicherheit viele neue E-Scooter auf den Straßen sehen. Leider bietet sich weiterhin das Bild eines Flickenteppichs, wenn es um die Regelungen der Roller-Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln geht.

In einigen Bussen und Bahnen sind die Roller nach derzeitigem Stand tabu. Das geht aus den Beförderungsbedingungen zahlreicher Verkehrsunternehmen hervor.

Der Grund dafür ist, dass die Mitnahme von versicherungspflichtigen Fahrzeugen ausgeschlossen wird und die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen bekanntlich nur mit einer Versicherungsplakette im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden.

So erklärt ein Sprecher von „NordWestBahn“ gegenüber der „WELT“:

Wenn die Elektroroller, wie Mofas, ein Kennzeichen bekommen, dann dürfen sie in unseren Fahrzeugen nicht mitgenommen werden.

Gleiches gilt für die Bahnen von Meridian oder die Fernbusse und Bahnen von Flixbus und beim niedersächsischen „Metronom“ lassen die Beförderungsbedingungen aktuell gar keinen Schluss auf Elektroroller zu.

Andere Verkehrsunternehmen wie der Rhein-Main-Verkehrsverbund wollen die Elektroroller hingegen wie Klappfahrräder oder Koffer behandeln, wenn sie sich zusammenklappen lassen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn äußert sich wie folgt zur Thematik

Allgemein begrüßen wir natürlich alles, was die Mobilität der Fahrgäste verbessert. Aber es kann nicht sein, dass man in Berlin mit seinem Roller einsteigt und in Brandenburg wieder aussteigen muss, weil dort die Mitnahme nicht geregelt ist.

Die Versicherungspflicht ist durchaus sinnvoll, weil man mit schnellen Rollern ja auch Unfälle bauen kann. Andererseits sind die ja nicht gefährlicher als Fahrräder.

Immerhin prüft der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen den Entwurf des Verkehrsministeriums aktuell intern und will nach Inkrafttreten des Entwurfs Empfehlungen an die Mitgliedsunternehmen aussprechen.

Gleiches gilt für die Deutsche Bahn, die ihre Beförderungsbedingungen erst nach Veröffentlichung des genauen Gesetzestextes anpassen möchte. Ein Sprecher der Bahn gab an, dass es das Ziel sei, „gemeinsam mit Verbünden und kommunalen Verkehrsunternehmen klare und einheitliche Regelungen zu schaffen“.

Das Ziel der Roller ist es, verschiedene Transportmittel zu verknüpfen und kurze Distanzen zu überbrücken. Das würde mit einem Mitnahmeverbot natürlich deutlich schwieriger.

Bis alle Verkehrsunternehmen eine rechtliche Sicherheit bezüglich der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeuge bieten, könnten noch Monate vergehen. Zudem wäre die Einführung von Zusatztickets für Elektroroller durchaus denkbar, wenn sich die kleinen Fahrzeuge großflächig durchsetzen sollten.

Mehr dazu


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / ...