EU-Kommission genehmigt Fusion von Vodafone und Unitymedia

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Die EU-Kommission hat heute der 18,4 Milliarden Euro schweren Übernahme der Liberty Global Kabelnetze in Deutschland, Tschechien, Ungarn und Rumänien durch Vodafone zugestimmt.

Insgesamt 272 Tage prüfte die EU-Kommission die geplante Übernahme. Am Ende verblieben zwei Bedenken: zum einen hinsichtlich einer potenziellen Verminderung des Wettbewerbs durch Wegfall des DSL-Angebots im Unitymedia-Vermarktungsgebiet, zum anderen hinsichtlich einer möglichen größeren Verhandlungsmacht im Fernsehmarkt.

Vodafone öffnet Kabelnetz bundesweit für Telefónica

Diese Bedenken konnte Vodafone nach eigenen Angaben mit einem Auflagenpaket auflösen. In diesem Paket öffnet Vodafone sein Kabelnetz bundesweit für Telefónica und schafft damit einen weiteren nationalen Kabelwettbewerber.

Auf die EU-Genehmigung wird jetzt das sogenannte Closing (Vollzug des Kaufvertrags) zum Monatsende erwartet – damit kann die Integration beginnen.

Mehr Informationen zur Unitymedia-Übernahme und was Kunden nun wissen müssen, gibt es bei Vodafone.

Auszug aus der Pressemeldung der EU-Kommission:

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich Vodafone dazu verpflichtet:

  • einem Käufer, bei dem es sich laut Vodafone um Telefónica handelt, Zugang zum Kabelnetz des zusammengeschlossenen Unternehmens in Deutschland zu gewähren. Durch diese Verpflichtung würde es dem Käufer ermöglicht, einen Wettbewerbsdruck auszuüben, der mit dem von Vodafone ausgeübten, infolge des Zusammenschlusses jedoch wegfallenden Wettbewerbsdruck vergleichbar wäre, und bei der Erbringung von Festnetz-Breitbanddiensten in Deutschland wirksamer zu konkurrieren. Zudem könnte er dann TV-Dienste anbieten. Die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungszusage wird durch die beratende Rolle der Bundesnetzagentur erleichtert, insbesondere im Hinblick auf den deutschen Rechtsrahmen für die Telekommunikation.
  • Fernsehsendern, deren Programme über die TV-Plattform des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens übertragen werden, vertraglich weder direkt noch indirekt die Möglichkeit zu nehmen, ihre Inhalte auch über einen OTT-Dienst zu übertragen. Durch diese Verpflichtung werden die stärkere Marktstellung des neu aufgestellten Unternehmens gegenüber den Fernsehsendern ausgeglichen und die Bedenken, dass dieses Unternehmen die Möglichkeit der Fernsehsender einschränken könnte, zusätzliche, innovative Dienstleistungen über OTT-Dienste anzubieten, ausgeräumt.
  • die Einspeisegebühren für frei empfangbare Fernsehsender, die ihre linearen Fernsehprogramme über das Kabelnetz von Vodafone in Deutschland übertragen, nicht zu erhöhen, sondern die bestehenden Vereinbarungen zu verlängern (oder gegebenenfalls neue Vereinbarungen abzuschließen). Durch diese Verpflichtung werden die Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens, die Breite und Qualität des Angebots frei empfangbarer TV-Sender für Endkunden einzuschränken, ausgeräumt.
  • weiterhin Signale frei empfangbarer Fernsehsender via HbbTV zu übertragen, damit TV-Zuschauer direkt auf die interaktiven Dienste der Fernsehsender zugreifen können. Durch diese Verpflichtung werden die Bedenken, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen die Möglichkeit der Fernsehsender einschränken könnte, zusätzliche innovative Dienstleistungen via HbbTV-Signal anzubieten, ausgeräumt.

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