EU-Staaten verständigen sich auf Bargeldobergrenze und Beschränkungen für Kryptowährungen

Die EU-Staaten haben sich im Europäischen Rat auf eine Bargeldobergrenze in Höhe von 10.000 Euro verständigt. Zudem sollen Beschränkungen für Kryptowährungen kommen.

Vorweg: Dem Vorhaben muss das Europäische Parlament noch zustimmen, was allerdings als sehr wahrscheinlich gilt. Bundesfinanzminister Lindner hatte sich in dieser Woche zum Vorhaben kritisch geäußert. In der Abstimmung hat sich Deutschland bei einigen Punkten aber lediglich enthalten.

Große Bargeldzahlungen über 10.000 Euro sollen mit dem Vorhaben zukünftig unmöglich werden. Die Mitgliedstaaten haben obendrein die Möglichkeit, eine niedrigere Obergrenze festzulegen, wenn sie dies wünschen.

Durch die Begrenzung großer Barzahlungen wird die EU es Kriminellen erschweren, schmutziges Geld zu waschen. Für Barzahlungen wird eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro festgelegt.

Beschränkungen für Kryptowährungen

Der Versuch, beim Kauf oder Verkauf von Krypto-Vermögenswerten anonym zu bleiben, soll zudem sehr viel schwieriger werden. Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung werden auf den gesamten Kryptosektor ausgeweitet und verpflichten alle Krypto-Asset-Dienstleister, ihre Kunden einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen.

Das bedeutet, dass sie Fakten und Informationen über ihre Kunden überprüfen müssen. Die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden soll angewandt werden, wenn diese Transaktionen in Höhe von 1000 Euro oder mehr durchführen.

Auch Drittfinanzierungsvermittler, Personen, die mit Edelmetallen, Edelsteinen und Kulturgütern handeln, sowie Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede sollen den Verpflichtungen der Verordnung unterliegen.

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