Europäischer Gerichtshof: Verbraucherschutzverbände können gerichtlich gegen Facebook-Mutterkonzern Meta vorgehen


Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen von Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestärkt.
Im Kern bedeutet das: Verbraucherverbände können ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Verbraucher klagen, wenn das nationale Gesetz das vorsieht. Mitgliedsstaaten haben einen weiten Umsetzungsspielraum für die Ausgestaltung solcher Befugnisse.
Das Gericht schloss sich damit der Auffassung des EU-Generalanwalts Richard de la Tour vom vergangenen Dezember an. Nun ist wieder der Bundesgerichtshof am Zug. Das Urteil könnt ihr hier einsehen (PDF).
Zum Hintergrund erklärt der vzbv:
-->Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) verklagt. Das Unternehmen hatte bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern in seinem „App-Zentrum“ aus vzbv-Sicht gegen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und über den Verbraucherschutz verstoßen. Das Landgericht und Kammergericht Berlin hatten Facebook jeweils zur Unterlassung verurteilt.
Auch der Bundesgerichtshof geht von einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus, hatte aber Auslegungsfragen zur Klagebefugnis des vzbv dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) vorgelegt.
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