Gerichtsurteil sorgt für Wirbel – 5G-Ausbau bleibt aber auf Kurs


Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat das Urteil zur „unzulässigen“ politischen Einflussnahme auf die 5G-Auktion 2019 als wichtigen Weckruf bezeichnet. Er betonte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und appellierte an die Regierung, diese Unabhängigkeit zu wahren.
Auch innerhalb der Behörde müsse künftig darauf geachtet werden, dass nicht der Anschein einer Einflussnahme entstehe. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln habe dies der Behörde deutlich vor Augen geführt, so Müller.
Das Gericht habe festgestellt, dass das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) erheblichen Einfluss auf die Bundesnetzagentur ausgeübt habe. Dieser Druck habe dazu geführt, dass die Netzagentur zumindest teilweise eingeknickt sei. Dies hat zur Folge, dass die Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter, die die Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen wollen, neu verhandelt werden müssen. Die Frequenzen waren ursprünglich an große Anbieter versteigert worden.
Müller, der seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur ist, erklärte, die Behörde wolle nun schnell Klarheit über die Auswirkungen des Urteils schaffen, sobald das schriftliche Urteil vorliege. Er betonte aber, dass der Ausbau der Mobilfunknetze und der Wettbewerb nicht gefährdet seien. Oberstes Ziel sei es, die Mobilfunkversorgung aufrechtzuerhalten und die Anbietervielfalt am Markt zu sichern.
Obwohl das Gericht keine Revision zugelassen hat, prüft die Regulierungsbehörde, ob sie dies dennoch anstreben wird.
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