Kabelverträge aufgezwungen: Verbraucherzentrale mahnt NetCologne und LEG Wohnen NRW ab

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Die Verbraucherzentrale NRW hat die LEG Wohnen NRW GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Hintergrund sind Rundschreiben, in denen Mieter über das Ende des Nebenkostenprivilegs informiert werden. Die Unternehmen geben darin an, automatisch einen TV-Einzelnutzungsvertrag anzubieten, ohne dass die Verbraucher aktiv zustimmen müssen. Dies wird als ungewollter Vertragsabschluss kritisiert, da die Verbraucher nun selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen nutzen wollen oder nicht.

Verbraucherzentrale hält Musterbrief bereit

Betroffene haben die Möglichkeit, dem Vertragsangebot zu widersprechen, da nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt. Dazu bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an, um Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden und zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückzufordern.

Seit dem 01.07.2024 dürfen die Kosten für TV-Kabelanschlüsse nicht mehr unabhängig von der tatsächlichen Nutzung über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Verbraucher haben jetzt die Wahl, ob sie einen individuellen Kabelvertrag abschließen, um den Anschluss weiterhin zu nutzen, oder ob sie auf alternative Empfangsmöglichkeiten umsteigen, um Kosten zu sparen.

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