KfW nimmt Förderanträge für Heizungstausch entgegen

Waermepumpe

Ab dem heutigen Dienstag können Privatpersonen Förderanträge für den Heizungsaustausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellen.

Der Ersatz veralteter fossiler Heizsysteme durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent gefördert. Die Förderung gilt nicht nur für den Einbau von Wärmepumpen, sondern auch für andere umweltfreundliche Heizlösungen. Die Förderrichtlinie ermöglicht es, auch nach der Auftragsvergabe einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Besondere Anreize in Form höherer Fördersätze gibt es, wenn der Austausch besonders schnell erfolgt oder das Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Förderung erstreckt sich auch auf andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Alle Details gibt es bei der KfW.

Grafik: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

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