Lieferdienste und Gastronomie: Mehrwegbehälter werden zur Pflicht

Ab dem Jahr 2023 werden Lieferdienste, Caterer und Restaurants dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.

Diese Anpassung gilt dann EU-weit, wie die Bundesregierung mitgeteilt hat. Aber: Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen wohl nicht auf ein System setzen und Mehrwegbehälter vorhalten, sondern können ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Pfandpflicht für Getränkeflaschen wird ausgeweitet

Auch die Pfandpflicht für Getränkeflaschen wird ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig sein. Getränkedosen sollen ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig werden. Das Ziel? Abfälle vermeiden und Rohstoffe sparen.

Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab dem Jahr 2024 soll die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet.

Bisher wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 0,25 Euro erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte ausgenommen. Auch „Nischenprodukte“ wie zum Beispiel Apfelwein, Cidre oder Energydrinks sind derzeit noch pfandfrei.

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