Mehrheit lehnt Vorschlag zur Änderung von Unfallflucht-Gesetzen ab

Unfall

Eine Umfrage im Auftrag der DEVK hat ergeben, dass fast 60 Prozent der Führerscheinbesitzer den Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann ablehnen, Unfallflucht ohne Verletzte nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat zu behandeln.

Buschmann will Polizei und Justiz entlasten, indem Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld statt als Straftat mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Die Umfrage zeigt jedoch, dass die Mehrheit der Befragten diese Idee ablehnt.

Devk Umfrage: Fahrerflucht Soll Eine Straftat Bleiben

Grafik: DEVK Versicherungen

Die Umfrage ergab auch, dass fast 80 Prozent der Befragten bereits Erfahrungen mit Parkschäden wie Dellen oder Kratzern an ihrem Auto gemacht haben. Die meisten Befragten möchten, dass der Verursacher die Reparaturkosten übernimmt, und fast 60 Prozent erwarten, dass er seine Kontaktdaten hinterlässt. Parkschäden sind für die meisten Autofahrer ein Ärgernis und können zu Verdruss führen.

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  1. elknipso 💎

    Gäbe es nicht so viele grob asoziale Zeitgenossen die einen Schaden verursachen und sich dann ihrer Verantwortung entziehen, bräuchten wir diese Diskussion nicht zu führen.

  2. mrn 🪴

    Die Deutschen und ihre Autos… Ein Sachschaden ist ein Sachschaden und keine Straftat.

    1. elknipso 💎

      Die Gefahr für den Flüchtigen ist schon heute gering erwischt zu werden. Wenn Du jetzt noch die Strafen massiv absenkst meldet sich keiner mehr wenn er Dir einen Schaden für mehrere tausend Euro hinterlassen hat, auf dem Du dann sitzen bleibst.

      1. mrn 🪴

        Es geht hier nicht um die Höhe des Strafmaßes oder den finanziellen Schaden, sondern darum, ob ein Vergehen rechtlich anders zu bewerten ist, wenn ein Auto beteiligt ist.

    2. Marcus 🪴

      Ein Sachschaden ist ein Sachschaden, richtig. Wer jedoch eine Sache beschädigt und den Schaden nicht reguliert oder sich verantwortlich bekennt, erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung.

      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 303 Sachbeschädigung
      (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
      (3) Der Versuch ist strafbar.

      Klar soweit…?

      1. mrn 🪴

        Mag sein, danke für die Korrektur – ich bin kein Rechtsexperte. Allerdings beruht nach meinem Wissen Sachbeschädigung auf Vorsatz, was bei Parkremplern doch eher die Ausnahme ist..?

        1. Hans 🌟

          Korrekt, es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung.

          Aber man kann vorsätzlich einen Unfallort verlassen und der Eigentümer bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Das geht mit oder ohne Gesetz. Aber mit entsprechendem Gesetz ist die Hürde größer und man kann es zumindest bestrafen, wenn man erwischt wurde.

  3. elknipso 💎

    Natürlich sollte das Gesetz hier nicht abgeschwächt werden. Zumal der finanzielle Schaden direkt groß ist.

    Selbst kleinere Kratzer, zum Beispiel vom Einkaufswagen, sind direkt ein vierstelliger Schaden auf dem sonst der Besitzer des Autos sitzen bleibt.

  4. René H. 🔅

    Wächtermodus hilft.

      1. Nico 🏅

        warscheinlich hat das Auto Kameras eingebaut die die ganze zeit aufnehmen.

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