Das Bundeskartellamt hat Microsoft als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft.
Die Entscheidung beruht auf § 19a GWB, der es der Behörde erlaubt, große Digitalkonzerne stärker zu kontrollieren, um wettbewerbsgefährdende Praktiken zu verhindern.
Microsoft, dessen Produkte wie Windows und Office weltweit in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten eingesetzt werden, ist aufgrund seines umfangreichen Ökosystems und seiner starken Marktposition in Bereichen wie Betriebssystemen, Cloud-Diensten und Künstlicher Intelligenz besonders relevant. Die Entscheidung betrifft Microsoft als Gesamtkonzern und nicht nur einzelne Produkte.
Bundeskartellamt rückt Microsoft in den Fokus
Microsoft ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Marktmacht durch die Expansion in neue Geschäftsfelder wie Cloud-Computing, KI und Gaming weiter auszubauen. Dabei nutzt das Unternehmen seine bestehende starke Position im Bereich der PC- und Serverinfrastruktur, um schnell neue Märkte zu erschließen, wie beispielsweise mit der erfolgreichen Einführung von Microsoft Teams.
Durch strategische Partnerschaften, wie die Kooperation mit OpenAI, sichert sich Microsoft auch im Bereich KI eine führende Position. Gleichzeitig nutzt das Unternehmen seine Marktposition, um durch die Bündelung von Produkten und die Integration von Drittanbietern weiterhin einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu haben, so das Bundeskartellamt.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist auf fünf Jahre befristet und bezieht sich wie gesagt nicht nur auf einzelne Dienste, sondern auf Microsoft als Ganzes. Das Unternehmen steht damit unter verschärfter Beobachtung, mögliche Untersuchungen des Verhaltens sind noch nicht abgeschlossen.
Neben der deutschen Regulierung unterliegt Microsoft auf EU-Ebene bereits dem Digital Markets Act als sogenannter „Gatekeeper“, bisher allerdings nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn.
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