Mobilfunk: Netzbetreiber patzen bei Versorgungsauflagen

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Die Bundesnetzagentur hat in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98 % der Haushalte bundesweit und 97 % der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Auch sollten die Hauptverkehrswege vollständig versorgt werden.

Nachdem die Netzbetreiber bereits im Januar ihre Versorgungsberichte vorgelegt haben, wurden diese mittlerweile vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft. Das Fazit fällt dabei eindeutig aus: Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt.

Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt. Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.

– Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80 % nicht erfüllt hat.

Die Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97 % für die Autobahnen und 96 % für die Schienenwege nicht erfüllt.

Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96 % bei den Autobahnen und 95 % bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.

Neue Frist bis 31. Dezember 2020

Die Bundesnetzagentur hat die Unternehmen nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt.

Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wird die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben Zwangsgelder androhen und festsetzen. Auch kann sie Geldbußen verhängen.

Der weitere Ausbau soll durch ein Monitoring seitens der Bundesnetzagentur begleitet werden. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten wird auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht.

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