Neue Regelungen für „schnelles“ Internet in Deutschland kommen

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Der Digitalausschuss des Bundestages hat einen Beschluss gefasst, der das Recht auf „schnelles“ Internet ausweiten soll.

Ab Dezember könnten neue Regelungen in Kraft treten, die die Mindestanforderungen an die Internetgeschwindigkeit erhöhen. Derzeit liegt das Minimum bei 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload. Diese Werte sollen auf 15 Megabit im Download und 5 Megabit im Upload angehoben werden.

Damit soll die digitale Unterversorgung vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten verbessert werden. Trotz der Fortschritte beim Netzausbau durch die Internetanbieter sind in Deutschland noch rund 1,8 Millionen Adressen unterversorgt. Der Branchenverband BREKO würde lieber mehr Glasfaserausbau sehen.

Bisherige Mindestanforderungen reichen nicht aus

Die bisher geltenden Mindestanforderungen reichen in vielen Fällen nicht aus, um eine angemessene Teilhabe am digitalen Leben zu gewährleisten.

Deshalb können sich Betroffene seit dem 1. Juni 2022 bei der Bundesnetzagentur beschweren und eine bessere Anbindung erzwingen. Allerdings haben bisher nur wenige Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht. Von insgesamt rund 5.500 Eingaben führten nur etwa 30 zu einer tatsächlichen Feststellung einer Unterversorgung.

Verbraucherschützer kritisieren die bisherigen Regelungen als zu lasch und fordern einfachere Antragsverfahren sowie eine Erhöhung der Mindestbandbreiten. Um die Nutzung des Rechtsanspruches zu erleichtern, sollen zusätzliche Informationsangebote geschaffen werden, die auch offline verfügbar sind.

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