Nicht freiwillig: Amazon setzt Vorgaben zur Preisermäßigung um

Viele Onlinehändler müssen seit Kurzem neue Vorgaben zur Preisermäßigung umsetzen. Auch bei Amazon ist dies der Fall. Das ist gut für die Kunden.

Seit Ende Mai ist der neue § 11 der Preisangabenverordnung in Kraft. Ich hatte es beim letzten Amazon-Schnäppchen bereits angesprochen und möchte hier nochmal gesondert auf die Anpassungen hinweisen. Gerade für Onlinehändler bzw. Käufer ist folgende Anpassung wichtig:

Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.

Betroffen sind alle Rabattangaben, bei denen auf den alten Preis Bezug genommen bzw. mit einer Preisherabsetzung geworben wird. Für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen, wie z. B. für zeitlich begrenzte Angebote, zeigt Amazon nun daher den zuletzt niedrigsten Preis des Produktes auf Amazon.de in den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung an.

Damit lässt sich der aktuelle Angebotspreis meines Erachtens deutlich besser einschätzen. Details dazu hat Amazon auch nochmal gesondert aufgeführt.

Es gibt aber Ausnahmen. Keine Anwendung findet die Vorschrift bei:

Bis zu 125 GB: congstar Homespot bekommt mehr Datenvolumen

Congstar

Der Mobilfunkanbieter congstar verpasst zwei seiner Homespot-Tarife im Aktionszeitraum bis zum 3. Juli 2022 mehr Datenvolumen. Bei Buchung bis zum 3. Juli 2022 erhalten congstar-Kunden den Homespot 100 mit 125 […]31. Mai 2022 JETZT LESEN →

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