Nintendo eShop: Vorbestellungen jetzt auch mit Widerrufsrecht

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Nintendo Europe in Frankfurt geklagt, denn es gab Beschwerden, dass man ein vorbestelltes Spiel im eShop nicht zurückgeben kann (was normalerweise 14 Tage lang möglich ist).

Nintendo weigerte sich das entsprechend anzupassen und so musste man als Käufer schon ganz sicher sein, wenn man ein Spiel digital vorbestellt. Oft ist das weit vor den Reviews möglich. Das ist aber nicht im Interesse der Verbraucher.

Daher hat Nintendo auch wie erwartet vor Gericht verloren. Es reicht nicht, wenn ein Spiel vorab heruntergeladen wird, man muss es auch spielen können, so das Urteil der vzvb. Falls euch das bisher also bei einer Vorbestellung gehindert hat, dann könnt ihr jetzt beruhigt zuschlagen. Wundert mich, dass Nintendo da so stur war.

Nintendo hatte das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen und sich auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung berufen. Die Voraussetzungen für ein Erlöschen des Widerrufsrechts lagen jedoch nicht vor, da der nach der Vorab-Bestellung zur Verfügung gestellte Download noch gar kein nutzbares Spiel enthielt. Bis zum Erscheinungstermin sei das Spiel für die Käufer:innen wertlos und der Vertrag von Nintendo in keiner Weise erfüllt.

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