Norisbank: Einführung eines monatlichen Kontoführungsentgeltes für Bestandskunden

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Die Norisbank bepreist für Neukunden bereits seit geraumer Zeit das „Top-Girokonto“ mit einem monatlichen Entgelt. Das möchte die Bank nun auch für Bestandskunden einführen.

Ab dem 1. Juli 2022 berechnet die Norisbank ein monatliches Kontoführungsentgelt von 3,90 Euro. Dieses Entgelt wird Usern des Top-Girokontos jeweils zum Quartalsende belastet. Wird das Konto allerdings aktiv genutzt und sind auch gewisse Geldeingänge vorhanden, kann diese Grundgebühr umgangen werden.

Bei einem monatlichen Geldeingang von in Summe ab 500 Euro (z. B. Lohn, Gehalt, Rente, Bafög, Überweisungsgutschriften) wird für das Top-Girokonto weiterhin kein Kontoführungsentgelt für den betreffenden Monat berechnet.
Die weiteren bestehenden Unterkonten des Top-Girokontos werden zudem unabhängig von der Höhe der Geldeingänge weiterhin ohne monatliches Kontoführungsentgelt geführt – zumindest, solange das Top-Girokonto besteht.

Auch Kunden unter 21 Jahren wird, unabhängig von der Höhe der Geldeingänge, kein Kontoführungsentgelt berechnet. Dies gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach wird das monatliche Entgelt in Höhe von 3,90 Euro für das Top-Girokonto berechnet, sofern kein monatlicher Geldeingang in Höhe von mindestens 500 Euro auf dem Konto erfolgt.

Bestandskunden müssen den neuen Konditionen aktiv zustimmen. Die Bank wird sich dazu mit den Kunden in Verbindung setzen. Was geschieht, wenn sie dies nicht machen, lässt die Bank allerdings noch offen. So heißt es:

Damit wir Ihr Top-Girokonto auf Grundlage der oben mitgeteilten Änderung weiterführen können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu der Einführung des monatlichen Entgelts und den Voraussetzungen für die Nichtberechnung.

Zum Girokonto-Vergleichsrechner →


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