Postgesetz modernisiert: Diese Änderungen kommen

Brief Zustellerin Im Berliner Regierungsviertel

Der Bundesrat hat das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) verabschiedet, das den rechtlichen Rahmen für zukünftige Postdienstleistungen in Deutschland festlegt.

Dieses neue Gesetz reagiert auf den Strukturwandel im Post-Universaldienst und soll eine flächendeckende Versorgung mit Briefen und Paketen sicherstellen. Das modernisierte Gesetz ersetzt das alte Postgesetz und die Post-Universaldienstleistungsverordnung aus dem Jahr 1998.

Die Deutsche Post und deren Chef, Tobias Meyer, begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes, da es Klarheit für Beschäftigte, Kunden und Investoren bringt. Dennoch gibt es Kritikpunkte, insbesondere die gelockerten Laufzeitvorgaben für die Briefzustellung und die vermehrte Bürokratie.

Briefe dürfen länger unterwegs sein

Eine wesentliche Änderung durch das neue Gesetz betrifft die Briefzustellung: Ab 2025 dürfen Briefe länger unterwegs sein, und es soll eine Wahlmöglichkeit bei den Brieflaufzeiten geben. Für den Paketbereich werden neue Kennzeichnungspflichten eingeführt, die auf das erhöhte Gewicht hinweisen müssen.

Das Filialnetz bleibt laut Post mit 12.000 Postfilialen bestehen, allerdings wird die Möglichkeit von automatisierten Stationen eingeführt. Diese Modernisierung wird von der Deutschen Post positiv bewertet, da Automaten aufgrund ihrer durchgängigen Zugänglichkeit und der Schwierigkeit, geeignete Ladenlokale zu finden, immer beliebter werden.

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Verlängerung der Postlaufzeiten

Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern. Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen

Um den Wettbewerb bei Warensendungen – insbesondere im Online-Handel – zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.

Pakete mit erhöhtem Gewicht

Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mithilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit

Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war.

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