Kurz vor Weihnachten hat das Landgericht Stuttgart ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt und final entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist.
Hintergrund des Urteils war eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens „Fussl Modestraße“, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Durch das Urteil ist das nun möglich.
Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen.
Unabhängig vom Distributionskanal ist damit laut Seven.One Entertainment Group der Weg für regionalisierte Werbekampagnen frei. Man darf gespannt sein, wie das von Werbetreibenden und Kunden angenommen wird. Werbepausen sind ja für die meisten User mittlerweile einfach „Smartphone-Zeit“.