Tesla: Klage von Wettbewerbszentrale

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Die Wettbewerbszentrale Deutschland hat eine Unterlassungsklage beim LG München eingereicht. Es geht um die Art, wie der Autohersteller mit dem Paket für autonomes Fahren wirbt. Bemängelt werden unter anderem Aussagen wie „Autopilot inklusive“, die laut Wettbewerbszentrale „irreführend“ seien.

Man ist der Meinung, dass damit der Eindruck erweckt wird, dass die Fahrzeuge von Tesla „bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“, heißt es in einer Stellungnahme. Doch das sei in Deutschland nicht möglich und Dinge wie „automatisches Fahren innerorts“ wird man 2019 nicht nutzen können.

Die Werbeaussagen von Tesla verstoßen aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen das Irreführungsverbot, da ist sich Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling sicher. Es sollen „falsche Vorstellungen hervorgerufen werden“, welche Tesla bei den Modellen nicht erfüllen kann. Tesla hat sich noch nicht geäußert.

Volkswagen: Autonomes Fahren und Tesla als ernster Konkurrent

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Volkswagen will autonomes Fahren „zur Marktreife bringen“, das hat man heute in einer Pressemitteilung betont. Der Autohersteller hat die Volkswagen Autonomy (VWAT) gegründet, eine neue Tochtergesellschaft. Diese kümmert sich bei […]28. Oktober 2019 JETZT LESEN →


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