Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. August 2024 entschieden, dass die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im November 2018 festgelegten Vergabe- und Versteigerungsregeln für 5G-Frequenzen rechtswidrig sind.
Die Entscheidung betrifft die 2019 durchgeführte Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz, bei der rund 6,6 Milliarden Euro erlöst wurden. Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Entscheidung neu zu fassen, insbesondere hinsichtlich der Forderung nach einer Diensteanbieterverpflichtung, die den Zugang zu Funkkapazitäten für Anbieter ohne eigene Netzinfrastruktur regeln sollte.
Einflussnahmen des BMVI
Die Klage gegen die Vergaberegelungen wurde von Diensteanbietern erhoben, die die bisherige Verhandlungspflicht für unzureichend hielten. Das Verfahren sei durch gravierende Verfahrensfehler und Einflussnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer belastet.
Diese Einflussnahme sei vornehmlich durch den Mobilfunkgipfel im Juli 2018 und mehrere Treffen mit hochrangigen Regierungsvertretern belegt, bei denen Druck auf die Präsidentenkammer ausgeübt worden sei, die Vergabebedingungen zugunsten strengerer Versorgungsauflagen zu ändern.
Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Verfahrensweise der Präsidentenkammer die Besorgnis der Befangenheit begründe. Es sei der Eindruck entstanden, dass sich die Kammer dem Druck des BMVI gebeugt habe, was gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde verstoße.
Zudem wurde deutlich, dass die Entscheidungen der Präsidentenkammer durch die Einflussnahme des BMVI teilweise vorgeprägt waren, was zu einer materiell fehlerhaften Abwägung führte.
Die Entscheidung des Gerichts stellt die Transparenz und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur infrage und könnte weitreichende Auswirkungen auf künftige Vergabeverfahren haben. Gegen die Nichtzulassung der Revision können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die gegebenenfalls das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet.
In einfachen Worten: Das Gericht hat entschieden, dass die Regeln für die 5G-Frequenzversteigerung von 2019 nicht in Ordnung waren, weil die Regierung zu viel Einfluss hatte. Jetzt muss die Bundesnetzagentur neue Regeln aufstellen. Alles andere bleibt nun abzuwarten. Vor allem, ob das noch Auswirkungen auf die Mobilfunkpreise in Deutschland haben wird.
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