Urteil in Karlsruhe: BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Recht Justiz Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt-Gesetz (BKA-Gesetz) in einigen Bereichen verfassungswidrig ist.

Insbesondere betrifft dies die Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten, die nicht vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Gericht kritisierte vor allem die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger, da dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Bis Juli 2025 muss das Gesetz entsprechend überarbeitet werden.

Trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeiten bleiben die Regelungen des BKA-Gesetzes vorerst in Kraft, allerdings mit bestimmten Auflagen des Gerichts. Das bedeutet, dass das BKA weiterhin nach den bisherigen Vorgaben arbeiten kann, bis die notwendigen Änderungen umgesetzt sind. Diese Entscheidung erfolgte nach einer Verfassungsbeschwerde, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht wurde. Die GFF hatte dabei konkrete rechtliche Standards für den Umgang mit persönlichen Daten gefordert.

Diese Entscheidung ist nicht die erste ihrer Art. Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der Befugnisse der Sicherheitsbehörden als verfassungswidrig eingestuft. Infolge dieses Urteils musste das BKA-Gesetz bereits einmal überarbeitet werden. Die aktuelle Entscheidung verdeutlicht, dass trotz der Reform von 2017 noch immer Nachbesserungsbedarf besteht, um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

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