Verbraucherzentralen fordern Schadensersatz für zu langsame Internetverbindungen

Internet

Trotz des seit fast zwei Jahren bestehenden Rechts auf Breitbandversorgung haben viele Bürger nach wie vor Probleme mit langsamen Internetverbindungen, die oft nicht den vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten entsprechen.

Im Rahmen der geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Erhöhung der Mindestbandbreite für den Anspruch auf Breitbandversorgung sowie einen pauschalierten Schadensersatz von 15 Euro pro Monat für zu langsame Internetverbindungen.

Der vzbv argumentiert, dass langsames Internet ein echtes Ärgernis für Verbraucher sei und sie unkompliziert entschädigt werden sollten, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich von der vertraglich zugesicherten abweicht. Bislang haben Verbraucher zwar ein Recht auf Minderung, dieses ist aber in der Praxis schwer durchsetzbar, da Anbieter die Höhe der Minderung oft intransparent und zu niedrig berechnen oder gar nicht gewähren.

Der vzbv fordert außerdem, dass die Bundesregierung das Recht auf Breitbandversorgung ernst nimmt, die Mindestbandbreite erhöht und sicherstellt, dass unterversorgte Haushalte an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert, bisher aber nicht umgesetzt.

Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload: mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.


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