Verkehrsgerichtstag: Kampf für strengere Maßnahmen bei Trunkenheitsfahrten

Der ACE Auto Club Europa e. V. hat im Rahmen des 62. Verkehrsgerichtstages vom 24. bis 26. Januar Stellungnahmen zu vier Arbeitskreisen veröffentlicht.

Im ersten Arbeitskreis (AK I) setzt sich der ACE für eine gesetzliche Regelung zur Einziehung von Fahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten ein, ähnlich wie bei illegalen Autorennen. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. So heißt es:

Zur Diskussion steht, ob es einer speziellen gesetzlichen Regelung bedarf, die auch bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten die Einziehung des Fahrzeugs ermöglicht. Bisher existieren solche Regelungen nur bei illegalen Autorennen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Der ACE begrüßt eine solche Regelung im Sinne der Verkehrssicherheit, da Alkohol und andere Rauschmittel nach wie vor einen bedeutenden Unfallfaktor darstellen. Demnach sollte der Staat die Möglichkeit haben, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Fahrzeuge einzuziehen, um weitere Rauschfahrten zu verhindern, auch wenn zuvor noch kein Schaden entstanden ist.

Als milderes Mittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsabwägung wäre außerdem denkbar, auffällige Kraftfahrer oder –fahrerinnen zu einem Alcolock-Programm mit verkehrspsychologischer Begleitung zu verpflichten. So kann ein Fahrzeug nur gestartet werden, wenn über die im Auto installierte Vorrichtung die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen wird. Ab Sommer 2024 ist zunächst nur die entsprechende Schnittstelle in Neuwagen vorgeschrieben.

Im zweiten Arbeitskreis (AK III) fordert der ACE eine genaue Prüfung der Fahreignungsgutachten durch die Fahrerlaubnisbehörden, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Außerdem sollen die Regelungen für die Bürger verständlicher formuliert und die Verfahren digitalisiert werden.

Der dritte Arbeitskreis (AK V) befasst sich mit der Bestrafung von Unfallflucht, wobei sich der ACE gegen eine pauschale Herabstufung ausspricht und stattdessen die Einrichtung einer digitalen Schadensmeldestelle befürwortet.

Im vierten Arbeitskreis (AK VII) thematisiert der ACE die Probleme, die bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Reise entstehen können, insbesondere wenn der Zubringer zum Flug oder Schiff kostenlos angeboten wird. Hier sieht der ACE Regelungslücken und fordert einen besseren Schutz der Reisenden.

Online abrufbar sind alle ACE-Stellungnahmen zum 62. Verkehrsgerichtstag sowie das Programm des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstags.


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