Steuerpraxis von Google: Keine Ermittlungen der EU-Kommission

Marktgeschehen

Zwar ist Googles Onlinewerbung und auch die Marktmacht der Android-Plattform der EU ein Dorn im Auge, aber wohl nicht Googles Steuerpraxis. Der Grund: Es gibt keine Beschwerde.

Die Steuerpraxis von Google ist aktuell nicht Gegenstand von Ermittlungen der EU-Kommission. Das erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gegenüber Medienvertretern.

Margrethe Vestager – Bild: Ministry of Economic Affairs and the Interior CC BY 2.0

Zwar gab es verschiedentlich Proteste, etwa als Google einen Deal mit der britischen Regierung schloss und 172 Millionen Euro zurückzahlte, doch offiziell Beschwerde führe derzeit niemand. Damals hatte sich die Scottish National Party über dieses Arrangement empört. Auch die Opposition im Londoner Parlament zeigte sich unzufrieden und sprach von einem Betrag, der angesichts unabhängiger Analysen von Googles Einkommenssituation eher unbedeutend sei. Die Rückzahlung galt für die letzten zehn Jahre.

Künftig will Google im Vereinigten Königreich Steuern in Höhe der Umsätze nationaler Werbetreibender zahlen, eine Vereinbarung, die auch von renommierten Experten als fragwürdig empfunden wird. Allgemein ist die Steuerpraxis vieler großer US-Unternehmen im Raum der Europäischen Union zuletzt häufiger hinterfragt worden. Facebook, Starbucks und nicht zuletzt Apple mussten hier einen sichtbaren Kurswechsel der europäischen Behörden und Gesellschaften hinnehmen, doch nicht alle sind an einer Änderung des Status Quo interessiert.

Die irische Regierung vermeidet es beispielsweise auf Nachzahlungen von Apple zu drängen, dadurch könnte das irische Wirtschaftsmodell gefährdet werden.

Kartellverfahren gegen Google kommt langsam voran

Google ist allerdings anderweitig im Fokus der EU-Kommission: Die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens im Onlinewerbebusiness, mithin ein Kerngeschäft von Google, als auch mit der Android-Plattform gefallen der Kommission nicht. Die Ermittlungen dauern aber lange.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager dazu: Ich bedauere das ebenso. Das Verfahren müsse aber streng den vorgegebenen Prozeduren folgen, was das ganze so langwierig mache.

Dahinter steht zweifellos das Bestreben nicht zuzulassen, dass Google Teile einer möglichen Entscheidung anfechten kann. Vestager kann noch keinen Zeitrahmen für einen Abschluss des Prüfverfahrens nennen. Wie üblich könnte die Kommission eine Strafzahlung von bis zu 10% des Jahresumsatzes verhängen, etwa sechs Milliarden Dollar. Bislang hält Intel mit einer Strafzahlung von 1,1 Milliarden Dollar den Rekord.

Frankreichs Steuerbehörden möchten von Google indes eine Rückzahlung in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar. Dabei geht es darum, ob Google Ireland LTD in Frankreich allen Steuerpflichten nachkommt.


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