Telekom: Drosselung bei Internet über Funk bleibt bestehen, aber …

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Bekanntlich ist es in ländlichen Gegenden nicht so einfach, schnelles Internet zu bekommen, einfach, weil oft die technische Infrastruktur fehlt. Um die Lücken zu schließen, bietet die Telekom unter anderem Call & Surf Comfort via Funk an. Im Rahmen einer bereits angekündigten Transparenzoffensive gewährt das Unternehmen nun einen Einblick, auf was ich Kunden in Zukunft einstellen können.

Der ganzen Sache war ein Abmahnverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen vorausgegangenen, die Telekom geht diese Schritte also nicht ganz so freiwillig, wie man es gerne nach außen dargestellt. Die Verbraucherzentrale sieht sich in einer ebenfalls heute verkündeten Pressemeldung (irgendwie) als Gewinner. Im hauseigenen Blog und in Pressemitteilungen sind Firmen ganz gut darin, alle Neuigkeiten irgendwie nett zu verpacken. Aus diesem Grund versuche ich einfach mal nachfolgend die Kerninfos aus der Telekom-Ankündigung herauszuziehen:

  • Rückblick: Geschwindigkeitsreduzierung im Festnetz wurde aufgehoben.
  • Call & Surf Comfort via Funk wird nicht mehr mit dem Begriff „Flatrate“ beworben, Kommunikation wurde umgestellt.
  • Bestandskunden, die das Produkt Call & Surf Comfort via Funk vor dem 5. Dezember 2013 gebucht haben, können die Speed-on-Option (10 GB) pro Monat dreimal kostenlos buchen. Wie das in der Praxis funktioniert, ist noch offen. Betroffene Kunden werden darüber schriftlich informiert.
  • Eine Drosselung bei Internet über Funk bleibt generell bestehen.
  • Für Internet über Funk soll ein neuer Tarif entwickelt werden, der ein „deutlich“ höheres Inklusivvolumen als bisher dafür aber eine geringere Maximalgeschwindigkeit enthält.
  • Es ist ein Tarifportfolio geplant, welches aktuell erarbeitet wird. Neue Preise wurden generell nicht genannt.
  • Bestätigungsschreiben zu Aufträgen, Stornierungen und Kündigungen sollen vereinfacht werden.

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