Überarbeitete AGB: Nichts Neues bei Snapchat

Social

Die neuen AGB des Dienstes Snapchat sorgen für eine Menge Empörung – dabei sind viele Passagen absolut nichts Neues.

Wer aktuell beispielsweise Twitter nach Beiträgen zu Snapchat durchsucht, wird derzeit auf eine Welle an negativen Kommentaren zum Instant-Messaging-Dienst stoßen. Kritisiert werden dabei unter anderem das Recht auf dauerhafte Speicherung und Veröffentlichung von Nachrichten, auch bereits gelöschter.

Und auch Futurezone titelt beispielsweise: „Snapchat verkauft, speichert und veröffentlicht User-Fotos“. Berechtigte Kritik, heißt es im Abschnitt zwei der neuen „Terms of Service“:

[…] You grant Snapchat a worldwide, perpetual, royalty-free, sublicensable, and transferable license to host, store, use, display, reproduce, modify, adapt, edit, publish, create derivative works from, publicly perform, broadcast, distribute, syndicate, promote, exhibit, and publicly display that content in any form and in any and all media or distribution methods

So ziemlich alle Rechte an den Inhalten sichert man sich also zu, später merkt man an, diese beispielsweise zu Verbesserungen des Dienstes zu nutzen, aber auch weiterzugeben. Auf jeden Fall bedenklich also, was man mit Posts von Nutzern alles anstellen möchte und wie man sich selbst eine übertragbare Lizenz ausstellt. Nur: Stand November 2014 (Speicherung von Archive.org) lautete die Passage schon:

[…] By submitting User Content to Snapchat, you hereby grant us an irrevocable, nonexclusive, worldwide, perpetual, royalty-free, sublicensable, and transferable license to use, reproduce, modify, adapt, edit, publish, create derivative works from, distribute, perform, promote, exhibit, and display such User Content in any and all media or distribution methods.

Kaum etwas hat sich also in diesem Punkt geändert, während man sich in einer vorherigen Version mit deutlich weniger Rechten zufrieden gab. Auch auf die Weitergabe von „User Content“ an andere Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen wies man bereits für der jüngsten Änderung hin, in der neusten Publikation spricht man von „Partnern“. Weitere Daten werden ebenfalls übermittelt, auch die Datenschutzbestimmungen waren vor der Änderung kaum weniger kritisch als heute.

Trotz Sicherung diverser Rechte, wird Snapchat vermutlich kaum Interesse daran haben, Inhalte einfach öffentlich auf der eigenen Website bereitzustellen, sondern sich einfach rechtlich absichern wollen. Auch andere Netzwerke wie Instagram oder Facebook haben ähnliche Geschäftsbedingungen aufgestellt, was sie keinesfalls gutheißen soll.


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Dienste / Social / ...