WhatsApp und Facebook: Austausch deutscher Nutzerdaten bleibt vorerst verboten

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Nach heftiger Kritik aus verschiedenen EU-Ländern, stoppte WhatsApp bereits im November 2016 die Datenweitergabe an Facebook in ganz Europa. In Deutschland bleibt dies vorerst weiterhin so.

Im August 2016 hatte Facebook das Teilen der Nutzerdaten eingeführt und zumindest Bestandsnutzern die Möglichkeit gegeben, dies Datenweitergabe optional abzuwählen. Hierzulande sah sich Facebook dann Ende September 2016 mit einer Verwaltungsanordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar konfrontiert. Dieser muss Facebook allerdings aufgrund eines Formfehlers nicht folgen.

Zudem hat das Verwaltungsgericht Hamburg aktuell entschieden, dass Facebook vorerst personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung verwenden darf. Da noch unklar sei, ob deutsches oder EU-Recht zur Anwendung komme, bleibt der Austausch deutscher Nutzerdaten bis auf Weiteres untersagt.

Dazu heißt es vom Verwaltungsgericht Hamburg:

Zwar sei offen, ob Facebook mit seinem Widerspruch Erfolg haben werde. Derzeit sei noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme und der Datenschutzbeauftragte gegen die in Irland firmierende Facebook Ltd. vorgehen könne. Sofern das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung komme, wäre die Anordnung des Datenschutzbeauftragten jedoch voraussichtlich rechtmäßig. […]

Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer. Denn der Schutz der personenbezogenen Daten stelle ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut von hohem Wert dar, in das durch die geplante Weitergabe qualitativ und quantitativ erheblich eingegriffen werde.

Facebook betonte immer, dass es sich bei den geteilten Daten nicht um Chatverläufe o.ä. handelt, sondern vor allem um Metadaten, um bessere Werbung für die Nutzer ausliefern zu können.


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