Zuckersteuer: Abgabe auf Zero-Getränke und Haferdrinks ist vom Tisch

Foto: Homescreenify / Unsplash

Das Bundesfinanzministerium plant ab Juli 2027 eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Abgabe ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter vor. Betroffen wären unter anderem Limonaden, Energydrinks, Softdrinks, gesüßte Eistees und Getränkesirupe. Die Höhe richtet sich nach dem Zuckergehalt.

Zero-Getränke mit Zuckerersatzstoffen sollen dagegen ebenso ausgenommen werden wie Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz, bestimmte Schorlen, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Auch Milchgetränke sowie Hafer-, Reis- und andere Pflanzendrinks sollen steuerfrei bleiben.

Zuckersteuer soll bis zu 38 Cent pro Liter betragen

Der Entwurf sieht drei Steuerstufen vor:

Die Steuer soll am 1. Juli 2027 starten. Das Finanzministerium erwartet im ersten Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro. Bis 2031 sollen diese auf rund 1,18 Milliarden Euro jährlich steigen. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Beschlossen ist die Zuckersteuer noch nicht. Der Entwurf muss zunächst mit Ministerien und Ländern abgestimmt werden. Danach befassen sich Bundeskabinett und Bundestag damit. Politisch gibt es Widerstand, unter anderem innerhalb der Unionsfraktion und aus mehreren Bundesländern.

Ich finde vor allem die Staffelung interessant. Sie setzt einen konkreten Anreiz für weniger Zucker, ohne sämtliche süß schmeckenden Getränke pauschal zu besteuern. Dass die Zuckersteuer auf Hafermilch und Zero-Getränke vom Tisch ist, erscheint mir vernünftig. Alleine die Idee einer Besteuerung solcher Getränke war vollkommen daneben.

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