Google gewinnt gegen Sonos und bringt eine alte Funktion zurück


Der Rechtsstreit zwischen Google und Sonos zieht sich jetzt seit ein paar Jahren hin und dürfte auch noch nicht beendet sein, aber es gab diese Woche einen Sieg für Google. Das Nest-Team, welches sich mittlerweile auch um die Speaker von Google kümmert, hat nicht lange gefackelt und alte Funktionen zurückgebracht.
Es geht um die Gruppierung von Lautsprechern, diese Funktion musste Google vor einer ganzen Weile entfernen. In einem Blogeintrag schreibt das Nest-Team jetzt, dass man sich über die rechtliche Entscheidung freut und die Änderung schon in den nächsten 48 Stunden kommt. Bei iOS dauert es ein kleines bisschen länger.
-->In Anbetracht dieser rechtlichen Entscheidung freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir diese Änderung zurücknehmen werden. Geräte können nun mehreren Lautsprechergruppen angehören und Sie werden nicht mehr auf einen Fehler stoßen, wenn Sie versuchen, ein Gerät zu weiteren Gruppen hinzuzufügen. Wir beginnen sofort mit dem Rollout dieses Updates und gehen davon aus, dass es in den nächsten 48 Stunden auf allen unseren Geräten und in der Home App auf Android verfügbar sein wird. Die Änderung wird auch bald für die Home-App auf iOS verfügbar sein.
Das ist eine sehr gute Nachricht.😜Vielen Dank für die News !!!
Es geht soviel ich weiß nicht einfach nur um die Gruppierung von Chromecast Lautsprechern in der Google Home App. Das ging ja nach wie vor.
Was wegen des Rechtsstreits halt nicht mehr funkte ohne Home App war die Lautstärke-Regelung der ganzen Lautsprecher-Gruppe mit den physischen Lautstärke-Tasten des Smartphones bzw. Tablets.😊
Erratum: Ich habe zu schnell gelesen. Es ging tatsächlich um die Gruppierung in mehrere Gruppen. Der Streit ob die Lautstärke-Regelung mit den physichen Lautstärke-Tasten des Smartphones bzw. Tablets wieder funktionieren wird, ist wahrscheinlich noch anhängig:-(
zu spät, mich haben sie direkt verloren. Abgesehen davon, hat das bei Chromecast Geräten ohnehin nicht vernünftig funktioniert.
Zudem ist es eine fragwürdige Praxis, auf Geräten, die bereits ausgeliefert sind, die Funktion nachträglich zu entfernen, Urteil hin oder her, aber es sollte Bestandschutz geben für Kunden, da sonst ja ein wesentliches Merkmal nachträglich ausgebaut wird und man ja eigentlich einen Anspruch auf Entschädigung oder Rücktritt haben sollte.