DKB wertet Kontodaten für Werbezwecke aus – per Einwilligung


Anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens hat die Deutsche Kreditbank (DKB) ein Gewinnspiel gestartet. In diesem Zusammenhang versucht die Bank, sich die Auswertung von Kontodaten zu ermöglichen, was Kritik hervorruft.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Nutzung der DKB-Visa-Karte für Einkäufe ab fünf Euro. Jeder dieser Einkäufe zählt als Los für Preise im Gesamtwert von 175.000 Euro. Zusätzlich müssen die Teilnehmer zustimmen, Werbenachrichten der Bank zu erhalten. Optional kann ein zweites Kästchen angeklickt werden, das eine umfassendere Datennutzung erlaubt.
Mit dieser Einwilligung erhält die DKB die Befugnis, die Zahlungsverkehrsdaten ihrer Kunden auszuwerten. Dazu gehören alle Ein- und Ausgänge auf dem Konto, etwa Mietzahlungen, Einkäufe oder Rechnungen. Die Bank darf die gewonnenen Informationen drei Jahre lang speichern.
Kritiker wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar weisen jedoch darauf hin, dass diese Daten ein vollständiges Bild des Lebensstils und der finanziellen Verhältnisse einer Person ermöglichen. Auch Verbraucherschützer befürchten, dass viele Kunden sich der Tragweite einer solchen Einwilligung nicht bewusst sind.
Datenzugriff über Gewinnspielmechanismus
Rechtlich ist dieses Vorgehen laut Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW zunächst nicht zu beanstanden, da die Einwilligung freiwillig erfolgt und der Kunde aktiv zustimmen muss. Trotzdem wird das Vorgehen kritisch betrachtet, da die Abfrage der sensiblen Daten im Kontext eines Gewinnspiels erfolgt.
Üblicherweise werden solche Datenfreigaben in anderen Formen erfragt, etwa über Datenschutzeinstellungen in Banking-Apps. Die DKB betont laut der „SZ“, dass die Einwilligung ausschließlich dazu dient, individuellere Angebote zu unterbreiten.
Die DKB weist darauf hin, dass Einwilligungen jederzeit online widerrufen werden können. Allerdings gilt dieser Widerruf nicht rückwirkend. Bereits erhobene Daten dürfen weiterhin genutzt und für bis zu drei Jahre gespeichert werden. Solltet ihr also am Gewinnspiel der DKB teilnehmen wollen, schaut genau hin, welchen Haken ihr setzt und welchen nicht.
Die optionale Einwilligung im Wortlaut:
-->Ich willige ein, dass die DKB AG für individuelle Informationen und passgenaue werbliche Ansprachen ergänzend Zahlungsverkehrsdaten (z. B. Zahlungsempfänger*in, Umsätze, Verwendungszwecke wie Miete oder Gehalt) verknüpft, auswertet und verwendet, soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Auswertungsergebnisse werden nach 3 Jahren gelöscht.
„Auch Verbraucherschützer befürchten, dass viele Kunden sich der Tragweite einer solchen Einwilligung nicht bewusst sind.“
wie kann man sich dessen nicht bewusst sein wenn man einer umfassenden Datenauslesung zustimmt? o.O ich meine was verstehen die Leute darunter?
Einwilligung heißt nicht automatisch Verständnis – viele klicken durch, weil die Sprache absichtlich harmlos und unklar gehalten ist. Nutzer denken oft: „Wird schon nichts Schlimmes sein“ oder „Die machen das bestimmt nicht ohne Grund“. Man hat sich zudem an Pop-ups und Datenschutz-Checkboxen gewöhnt – Einwilligung wird zur Routine, nicht zur bewussten Entscheidung.
Du musst das anders sehen. Diese Einwilligung „kann“ im Zusammenhang mit einer Gewinnspielteilnahme erteilt werden. Man setzt schon darauf, dass der Teilnehmer „einfach so“ beide Häkchen anklickt. Das ist schon gewollt, sonst würde man ganz offensiv und transparent an den Kunden heran treten und um Zustimmung bitten…
Wirkt schon etwas unseriös, vor allem, dass man erstmal Geld ausgeben muss um überhaupt teilnehmen zu dürfen. Ich dachte das wäre so nicht ohne weiteres legal möglich.
Aber der Schaar soll sich mal nicht so anstellen nur weil er auf seiner Kreditkartenrechnung was zu verbergen hat.
Da frage ich mich ernsthaft, ob eine solch umfassende Erhebung überhaupt rechtens wäre, selbst wenn man dem zustimmen würde.
Jene Firmen sichern sich bestimmt in den AGBs ab.