DWD WarnWetter: BGH klärt das Bezahlmodell

Dwd Warnwetter

Der Deutsche Wetterdienst hatte Ende 2017 seine WarnWetter-Apps angepasst und beugte sich damit einem Gerichtsurteil. Die Vollversion wurden kostenpflichtig.

Die App WarnWetter blieb kostenlos im Apple App Store und Google Play Store, wurde jedoch in ihrem Funktionsumfang sehr stark eingeschränkt. Bis auf reine Warnungen gibt es im Grunde bis heute nichts mehr kostenfrei. Wer alle Funktionen von WarnWetter nutzen möchte, der muss einmalig 1,99 Euro bezahlen. Ein wie ich finde faires Angebot, wenn man die Abo-Modelle der anderen Wetter-Anbieter anschaut.

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun klargestellt, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf. Das derzeitige Bezahlmodell muss also genau so bestehen bleiben.

Geklagt hatte der Dienst WetterOnline, der sich im wettbewerbsrechtlichen Sinne benachteiligt sah. Das bestätigten die Richter.

Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App zwar nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt.

Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten.

Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen.

Alle Details zum Urteil könnt ihr direkt beim Bundesgerichtshof einsehen.

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